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Einwanderung und Bevölkerungswachstum – siamesische Zwillinge

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In der Schweizergeschichte ist die Einwanderung ein Erfolgsmodell. Dass sie in den letzten Jahrzehnten die Bevölkerung stark und kontrovers beschäftigt, hängt mit Fehlern in der Migrationspolitik und dem mangelnden Willen im Vollzug, aber aktuell auch mit den Zahlen zusammen. Die Zahl der Asylsuchenden wächst stark und die Gesamtbevölkerungszahl auch. Das gilt ebenfalls für den konjunkturbedingten Zustrom von Arbeitskräften aus der EU. Der positiveren Einstellung gegenüber arbeitenden Eingewanderten steht der Unwille über den Nichtvollzug der Rückführungen gegenüber.

 

Meine Gedanken hierzu sind:

 

  • Ich stehe für eine faire, aber griffige Migrationspolitik. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist dringend und hat Vorrang. Nur so kann die traditionelle humanitäre Haltung der Schweiz auf die Dauer aufrechterhalten werden.

 

  • Aufenthaltsbewilligungen dürfen nur Personen gewährt werden, die integriert sind und die unsere Rechtsordnung respektieren.

 

  • Rechtskräftige Wegweisungsentscheide müssen vollzogen werden.

 

  • Bundesweit sind im Asyl- und Migrationsbereich Synergien zu nutzen.

 

  • Der aktuell grössten Herausforderung, nämlich der Bereitstellung von genügend Unterkünften für Asylbewerbende und Flüchtlinge, haben in enger Zusammenarbeit vorwiegend der Bund und die Kantone zu begegnen.

 

  • Asylsuchende sind in den Arbeitsprozess zu integrieren und nicht in der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu belassen. Diesem Ziel sind maximale Anstrengungen zu widmen. – Die Bewilligungsverfahren für die Erwerbstätigkeit, namentlich auch für Menschen mit dem Schutzstatus S, müssen beschleunigt werden.

 

  • Die Schweiz soll zusammen mit jenen Ländern Europas, die die wichtigsten Zielorte von Flüchtlingen sind, eine Koalition der Willigen bilden, um gemeinsame Lösungen für die Asylproblematik zu suchen, wobei die Humanität wie auch die Integrationsfähigkeit zu berücksichtigen sind.

 

  • Das Prinzip, dass alle, die an einer europäischen Grenze Asyl beantragen, dauerhaft bleiben dürfen, muss fallen gelassen werden. Die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Verfolgten im Sinne unseres Asylrechtes einerseits und Arbeitsmarktmigranten («Wirtschaftsflüchtlingen») andererseits darf nicht verwischt werden.

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